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Passivhaus Förderung
Die zinsgünstigste Förderung für den Bau oder die Umrüstung zu einem Passivhaus bekommt man von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Kontakt erhält man auch direkt über die Hausbank, wo auch der Antrag gestellt wird. Die KfW ist eine bundeseigene Kreditanstalt und dient dazu, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen.
Für einen 20 jährigen Laufzeit-Vertrag, mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren, beträgt der nominale Zinssatz derzeit 3,10% pa und der effektive 3,14% pa.
In vielen Bundesländern wird die Passivhaus-Förderung zudem durch Geld von regionalen Förderprogrammen zusätzlich unterstützt. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, und muss separat nachgefragt werden. Momentan gibt es auch bei der KfW ein CO2-Gebäudesanierungsprogramm, bei dem man bei Ein- bis Zweifamilienhäusern von der Förderbank einen zusätzlichen Bonus von bis zu 1000,- Euro erhalten kann.
Der niedrige Zinssatz für die Passivhaus-Förderung wird bei der KfW für 10 Jahre festgeschrieben, wobei natürlich die vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich ist.
Der Antrag auf Passivhaus-Förderung ist vor Baubeginn oder Umbau zu stellen. Bei einem Antrag ist unbedingt auf die fristgerechte Abgabe des Antrages zu achten.
Der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) darf nach der EnEv nicht mehr als 40 kWh für einen Quadratmeter Wohnfläche beziffern. Auch der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) darf nicht über als 15 kWh liegen. Zudem ist es so, dass für noch umweltfreundlicher Häuser, zum Beispiel mit Solar- oder Regenwassernutzung und Heizungserneuerung, die Höhe des Zinssatzes für eine Passivhaus-Förderung sinkt.
Nähere Informationen über die Passivhaus-Förderungen, sind bei vielen Banken, Dienstleistungsunternehmen und natürlich der KfW zu erhalten.
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