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Energieausweis
Der Energieausweis dient als Dokument um ein Haus energietechnisch zu be-
werten. In der Energieeinsparverordnung werden die Grundsätze und Grund-
lagen des Ausweises festgehalten.
Der erste Energieausweis für Wohngebäude wurde 2004 an etwa 4000 Häusern getestet. Ab dem 1. Juli 2008 muß bei
Neu-Um- oder Änderungsbauten der Ausweis den neuen Besitzern oder Mietern vorgelegt werden. Will man das Gebäude verkaufen, verpachten oder
vermieten muß man dem neuen Eigentümer auf Verlangen diesen vorweisen
können.
Für bereits bestehende Gebäude wird der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs ausgestellt. Dabei müs-
sen aber folgende Regeln beachtet werden: für Gebäude mit max. 4 Wohnungen, die vor dem 1. Nov. 1977 errichtet wurden, müssen die Ausweise auf
die Grundlage des Energiebedarfs bis spätestens Oktober 2008 ausgestellt
werden, es gibt aber auch Ausnahmen, und zwar wenn die Wärmeschutzverordnung die Anforderungen bereits 1977 erfüllt haben.
Bei unbewohnten Gebäude kann man noch wählen zwischen dem Energiebedarf und dem Verbrauch. Für öffentliche Gebäude besteht bereits seit 2007 eine Pflicht für
den Ausweis, aber nur bei mehr als 1000 qm Nettogrundfläche und dieser
muß dann für die Öffentlichkeit gut sichtbar angebracht werden.
Dem Energieausweis sind zudem Vorschläge für die Verbesserung des Energieeinsatzes
beizulegen wenn Modernisierungen möglich sind.
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